Strafrecht
Wenn die Ermittlungsbehörden im Strafrecht tätig sind, steht der einzelne Bürger den verfolgenden Behörden, meist Polizei und Staatsanwaltschaft, oft hilflos gegenüber. Er kann sich vor einschneidenden Maßnahmen nicht schützen, selbst wenn diese seine Grundrechte auf persönliche Freiheit verletzen (wie z.B. eine Festnahme mit oder ohne Haftbefehl) oder sein Grundrecht auf die Unverletzbarkeit der Wohnung (durch Wohnungsdurchsuchung) meist nicht wehren.
Zudem verfügen Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig über einen Informationsvorsprung, den sie gezielt ausspielen. Hier hilft dem Betroffenen meist nur sein Recht auf Schweigen in Anspruch zu nehmen.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte im Strafverfahren, versuchen möglichst rasch Akteneinsicht zu nehmen, um Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakte zu bekommen und bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Strategie für das weitere Vorgehen festzulegen.
Denn nur der Strafverteidiger ist der verlässliche Beistand des Beschuldigten im Rahmen des Strafverfahrens. Nur bei ihm können Sie sich darauf verlassen, dass er stets und ausschließlich ihre Interessen im Auge hat. Ihr Verteidiger ist ihr Beschützer, ihr Pfadfinder und ihre Bedienungsanleitung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren.
Alle diese Aufgaben erfüllen wir für unsere Mandanten, sei es in Bereichen des Allgemeinen Strafrechts, sei es in Bereichen von Spezialmaterien (z.B. Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Führerscheinangelegenheiten, Wirtschaftsstrafrecht) oder auch „nur“ in Bußgeldsachen.