Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung

Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung


Die Realisierung von Zahlungsansprüchen ist eine der wichtigsten Aufgaben moderner Wirtschaftsplanung. Vom effektiven Mahnwesen bis zum modernen Forderungsmanagement existieren zahlreiche Konzepte.

Eines ist ihnen allen gemein: Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ist aufwendig, erfordert Engagement und manchmal detektivisches Gespür – wir übernehmen das für Sie!
Oft genügt es schon, wenn der Schuldner von einem Rechtsanwalt außergerichtlich angeschrieben wird. Wenn der Schuldner trotzdem nicht bezahlt, bleibt nur der Weg zu den Gerichten. Denn nur mit einem Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil können Sie Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren.

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes schon mit der außergerichtlichen Beitreibung der Forderung hat zwei Vorteile: das Verfahren bleibt bei einem einzigen Ansprechpartner, der die weiteren Maßnahmen schnell und gezielt planen kann und die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts werden regelmäßig gegen den Schuldner festgesetzt.
Wenn der Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid oder Urteil nicht freiwillig leistet, kann der Gläubiger die Forderung nur im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren.

Ihr Schuldner wird dann zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) gezwungen. In geeigneten Fällen beantragen wir den Erlass eines Haftbefehls oder die Durchsuchung der Wohnung. Wir pfänden Bankkonten oder Lohn- und Gehaltsansprüche und versuchen auch auf sonstige Vermögenswerte zuzugreifen.