Darlehen
Ein Darlehen ist schnell hingegeben – und doch besteht die Gefahr, dass der Darlehensgeber dieses Geld nie wiedersieht. Banken und professionelle Anbieter, die um diese Risiken wissen, verlangen in mehrseitigen Verträgen oft umfassende Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden, Abtretungen). Wer bei Darlehenshingabe ein gewisses Maß an rechtlicher Beratung und Beharren auf Absicherung der Rückzahlungsforderung einhält, kann seine Erfolgsaussichten auf eine tatsächliche Rückzahlung später deutlich verbessern.
Denn oft ist das Darlehen unter Privatleuten wie unter Geschäftspartnern lediglich ein Gefallen, ein „schnelles Aushelfen“. Mit der Folge, dass die zugrunde liegende Vereinbarung nur sehr knapp – wenn überhaupt – schriftlich fixiert wird. Und wenn dann das Geld vielleicht sogar noch ohne Quittung oder sonstigen Beleg hingegeben wurde, wird es mit der Rückforderung wirklich schwierig.
Wir helfen Ihnen in diesen Fällen, dennoch Ihre Rückforderungsanspruche vom Gericht zugesprochen zu erhalten – inklusive Zinsen und Kosten.
Und wenn der Schuldner trotz Verurteilung nicht bezahlt, werden wir mit unseren Kenntnissen der Zwangsvollstreckung alle geeigneten Maßnahme ergreifen, um das Geld doch noch zu realisieren.