Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht ist Rechtsgebiet, mit dem jeder, im Laufe seines Lebens meist mehrfach zu tun hat, sei es auf Arbeitgeberseite, sei es auf Arbeitnehmerseite.

Hierbei geht es regelmäßig – aber nicht nur – um Fragen der Kündigung, auf Arbeitgeberseite meistens um Fragen der Kündbarkeit, auf Arbeitnehmerseite um Fragen der Abwehr einer Kündigung.

Über diese klassischen Konflikte hinaus durchzieht das Arbeitsrecht eine Vielzahl von Fragen, die nicht nur mit dem Arbeitsverhältnis selbst, sondern oft auch mit sozialen Regelungen zu tun haben.

So tauchen regelmäßig Fragen der Ausgestaltung der Arbeitspflicht (Weisungsrecht, Änderungskündigung), der Fortführung der Arbeitspflicht (Urlaub, Kinderkrankengeld) auf, ebenso wie die Frage nach dem Umfang der Pflichten der Arbeitnehmer vor Vertragsschluß (z.B. zur Beantwortung von Fragen) und danach (z.B. zum Umfang des Weisungsrechtes und zu Schadensersatzansprüchen).

Hier finden Sie Ausführungen zum Thema:

 

Zudem gibt es eine Vielzahl von Einflüssen, die das konkrete Arbeitsverhältnis beeinflussen: nicht nur der Arbeitsvertrag selbst und die entsprechenden Gesetzes, sondern auch Tarifverträge und betriebliche Übungen können auf die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis einwirken.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung und Beratung dazu, welche Rechte und Pflichten konkret im Arbeitsverhältnis gelten (oder z.B. im Rahmen des Vertragsschlusses ausgestaltet werden können), empfiehlt sich – nicht zuletzt deshalb, weil diese Verträge über einen langen Zeitraum laufen können.

Diese und andere arbeitsrechtliche Fragestellungen beantwortet Ihnen in Rahmen einer individuellen Beratung RA Peter Ewald.