AGBs

AGBs


Vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) finden heute in nahezu allen Branchen Anwendung. Sie sind ein wichtiges Instrument, um die weiten gesetzlichen Regelungen den konkreten Erfordernissen des jeweiligen Vertragsverhältnis anzupassen. Doch Rechtsprechung und Gesetzgeber haben den Rahmen dessen, was in solchem „Kleingedruckten“ vereinbart werden kann, immer wieder begrenzt.

Zudem spielen auch andere Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere bei Vertragsschlüssen im Wohn- oder Arbeitsbereich des Bürgers (früher: Haustürwiderrufsgesetz) oder unter Einsatz von Telefon und Internet (früher: Fernabsatzgesetz) in die Vertragsabschlüsse hinein.

Ob die AGBs im Konfliktfall die juristische Prüfung bestehen, ist daher eine Frage, die immer wieder geprüft und nachgearbeitet werden muss.

Erforderlich ist auch, dass die AGBs wirksam einbezogen werden, also dem jeweiligen Vertragspartner rechtzeitig (beweisbar !) vorgelegt werden. Hier ist bei Vertragsschluss Aufmerksamkeit und Einhaltung von Verwaltungsverfahren erforderlich, um die Einbeziehung der AGBs zu erreichen.

Wir prüfen für Sie, ob die vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen o.ä. wirklich auf Ihren Fall angewendet werden können. Und wir schulen Sie darin, wie Sie Ihre AGBs wirksam in den abzuschließenden Vertrag mit einbeziehen.